Häufige Fragen zur Gartenpflege
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Gartenpflegeleistungen in Hamburg – von Kosten bis zu gesetzlichen Regelungen.
FAQ
Ihre Fragen, unsere Antworten
Die Pflegehäufigkeit richtet sich nach Ihren Anforderungen und der Objektgröße. Typisch sind 14-tägige oder monatliche Einsätze während der Saison von März bis November. Auf Wunsch erstellen wir einen individuellen Pflegeplan, der auch intensivere Sommerphasen (wöchentliches Mähen) berücksichtigt.
Wir arbeiten ausschließlich mit Fixpreisen für die Saison – transparent und ohne versteckte Kosten. Der Preis richtet sich nach der Fläche, den gewünschten Leistungen und der Pflegehäufigkeit. Nach einem kostenlosen Vor-Ort-Termin erhalten Sie ein verbindliches Angebot. Typische Gartenpflegeverträge für Wohnanlagen beginnen ab 150 Euro monatlich.
Ja. Laubentfernung ist eine unserer Kernleistungen im Herbst (Oktober und November). Wir entfernen das Laub von Rasenflächen, Beeten, Wegen und Stellplätzen und sorgen für die fachgerechte Entsorgung des Grünguts. Die Laubreinigung kann als Einzelleistung oder als Teil eines Pflegevertrags gebucht werden.
Ja. Heckenschnitt und Strauchpflege gehören zu unserem Leistungsangebot. Wir führen Formschnitt und Rückschnitt fachgerecht durch und halten dabei die gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes ein: Zwischen dem 1. März und 30. September sind in Deutschland nur schonende Schnittmaßnahmen erlaubt – keine radikalen Rückschnitte. Starke Rückschnitte sind nur von Oktober bis Februar zulässig.
In Hamburg sind die besten Pflanzzeiten der Frühling (März bis Mai) und der Herbst (September bis November). Im Frühling profitieren Pflanzen von der Wachstumsphase, im Herbst können sie noch vor dem Winter wurzeln. Saisonale Frühjahrsblüher werden ab März gepflanzt, Sommerblüher erst nach den Eisheiligen (Mitte Mai), da Hamburg gelegentlich noch Spätfröste erlebt.
Im Rahmen unserer Pflegeverträge übernehmen wir die Verkehrssicherungspflicht für die von uns betreuten Außenanlagen, einschließlich der Sichtprüfung von Bäumen und Sträuchern auf erkennbare Schäden. Bei besonderen Baumschadensfällen, die eine Baumgutachterpflicht auslösen, empfehlen wir einen zertifizierten Baumsachverständigen hinzuzuziehen. Die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht wird vertraglich geregelt.
Nach jedem Einsatz erhalten Sie eine GPS-gestützte Einsatzdokumentation. Diese enthält Datum, Uhrzeit, durchgeführte Arbeiten und GPS-Koordinaten der dokumentierten Flächen. Hausverwaltungen erhalten auf Wunsch monatliche Berichte für ihre Unterlagen. Die Dokumentation dient auch als Nachweis der erfüllten Verkehrssicherungspflicht.
Wir bieten beides an. Neben Dauerpflegeverträgen führen wir auch einmalige Arbeiten durch – zum Beispiel eine Frühjahrsreinigung, einen Heckenschnitt oder eine Neubepflanzung. Für regelmäßige Kunden mit Jahresvertrag bieten wir allerdings Vorzugskonditionen und priorisierte Terminvergabe.
Wir sind in allen 7 Hamburger Bezirken tätig: Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg. Innerhalb der Stadtgrenzen Hamburgs betreuen wir Objekte in der gesamten Metropolregion – von der Innenstadt bis zu den Außenbezirken.
Nach Ihrer Anfrage melden wir uns innerhalb von 24 Stunden für einen Vor-Ort-Termin. Nach dem Besichtigungstermin erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen ein verbindliches Angebot mit Fixpreis. Für kleinere Objekte können wir oft auch nach einer Adress- und Flächenangabe ein erstes Angebot erstellen.